Bank verlangt Herkunftsnachweis für Krypto-Gewinne: was Sie einreichen
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Reichen Sie Unterlagen ein, die den Weg des Geldes ohne Lücke zeigen: vom ersten Kauf mit Euro über Börse und Wallet bis zur Gutschrift auf Ihrem Konto. Dazu gehören Kauf- und Verkaufsbelege der Börse, die Transaktions-Hashes jeder Wallet-Bewegung und der Kontoauszug mit dem Zahlungseingang. Welche Belege ausreichen, entscheidet Ihre Bank im Einzelfall.
Warum Ihre Bank nach der Herkunft fragt
Banken sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, ihre Geschäftsbeziehungen laufend zu überwachen. § 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG verlangt, dass Transaktionen zu den Informationen über den Kunden passen und, soweit erforderlich, mit den Informationen über die Herkunft der Vermögenswerte abgeglichen werden [1].
§ 15 GwG regelt verstärkte Sorgfaltspflichten. Ein höheres Risiko liegt nach § 15 Abs. 3 Nr. 3 GwG insbesondere vor, wenn eine Transaktion im Vergleich zu ähnlichen Fällen besonders komplex oder ungewöhnlich groß ist, einem ungewöhnlichen Muster folgt oder keinen offensichtlichen wirtschaftlichen oder rechtmäßigen Zweck hat [2]. Dann muss die Bank die Transaktion sowie deren Hintergrund und Zweck mit angemessenen Mitteln untersuchen (§ 15 Abs. 6 GwG) [2].
Eine hohe Gutschrift von einer Krypto-Börse, die nicht zu Ihrem bisherigen Kontoverlauf passt, kann für die Bank ein solcher Anlass sein. Eine solche Nachfrage ist deshalb noch kein Vorwurf.
Was die BaFin als Herkunftsbeleg nennt
Die BaFin hat in ihren Auslegungs- und Anwendungshinweisen für Kreditinstitute festgelegt, welche Belege bei Bareinzahlungen über 10.000 Euro als Herkunftsnachweis dienen können [3]. Genannt werden unter anderem Kontoauszüge einer anderen Bank, Verkaufs- und Rechnungsbelege, Schenkungsverträge und letztwillige Verfügungen. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat diese Regel im August 2021 für Privatkunden zusammengefasst [4].
Zwei Punkte daraus sind auch für Krypto-Erlöse hilfreich:
- Die Liste ist ausdrücklich nicht abschließend. Welche weiteren Belege die Bank akzeptiert, beurteilt sie selbst [3].
- Ein guter Beleg zeigt den konkreten Vorgang: wer, wann, wie viel, von wo nach wo.
Eine eigene Belegliste für Kryptowerte enthalten diese Hinweise für Kreditinstitute nicht. Für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen schreibt die BaFin in den allgemeinen Hinweisen von Juli 2025: Die Kontrolle über eine selbst gehostete Adresse kann etwa über eine Referenzüberweisung oder die elektronische Signatur einer Nachricht nachgewiesen werden; ein Screenshot der Wallet genügt nicht [5]. Diese Aussage richtet sich an Krypto-Dienstleister, zeigt aber, welche Art von Nachweis die Aufsicht für belastbar hält.
Welche Belege für Krypto-Erlöse üblich sind
Ordnen Sie Ihre Unterlagen entlang der Kette, die das Geld genommen hat:
| Schritt | Passender Beleg |
|---|---|
| Erster Kauf mit Euro | Kontoauszug mit der Überweisung an die Börse, Kaufbestätigung oder Transaktionsexport der Börse |
| Auszahlung von der Börse in eine Wallet | Auszahlungsbeleg mit Zieladresse und Transaktions-Hash |
| Bewegungen zwischen eigenen Wallets | Liste der Transaktions-Hashes, Nachweis, dass die Adressen Ihnen gehören |
| Verkauf gegen Euro | Verkaufsbestätigung oder Export der Börse |
| Überweisung auf Ihr Bankkonto | Auszahlungsbeleg der Börse und Ihr Kontoauszug mit der Gutschrift |
Wie Sie belegen, dass eine Wallet Ihnen gehört, erklärt der Ratgeber Wallet-Eigentum nachweisen.
Schritt-für-Schritt-Checkliste
- Anfrage genau lesen. Notieren Sie Betrag, Datum der Gutschrift und die Frist der Bank.
- Kette rekonstruieren. Schreiben Sie auf, über welche Börsen und Wallets das Geld gelaufen ist, in zeitlicher Reihenfolge.
- Börsen-Exporte herunterladen. Laden Sie die vollständigen Transaktionsverläufe aller beteiligten Börsen herunter, nicht nur einzelne Seiten.
- Ersten Euro-Kauf belegen. Suchen Sie den Kontoauszug mit der ursprünglichen Überweisung an die Börse.
- Wallet-Bewegungen mit Hash belegen. Jede Übertragung braucht einen Transaktions-Hash, den die Bank in einem Block-Explorer nachschlagen kann.
- Eigentum an Wallets zeigen. Signieren Sie mit jeder eigenen Adresse eine kurze Textnachricht.
- Kurze Erläuterung schreiben. Eine Seite genügt: wann gekauft, wie lange gehalten, wann verkauft, wohin ausgezahlt.
- Alles als PDF bündeln. Nummerieren Sie die Anlagen und verweisen Sie in der Erläuterung darauf.
- Kopie behalten. Bewahren Sie alles auf, falls später eine weitere Bank oder das Finanzamt fragt.
Häufige Fehler
- Screenshots ohne Transaktions-Hash. Ein Bild einer Wallet-App zeigt einen Kontostand, aber keinen nachprüfbaren Vorgang. Ohne Hash kann niemand die Buchung auf der Blockchain finden.
- Lücken zwischen Börse und Wallet. Die Börse zeigt eine Auszahlung, die Bank sieht eine Einzahlung von einer anderen Börse. Was dazwischen geschah, fehlt. Genau diese Lücke führt oft zu Rückfragen.
- Nur der Endstand. Ein aktueller Kontostand belegt nicht, woher das Vermögen stammt. Die Bank braucht den Verlauf.
- Unvollständige Exporte. Ein Export, der erst nach dem Kauf beginnt, zeigt den Ursprung nicht.
- Abweichende Namen. Prüfen Sie, ob der Name auf Börsenbelegen und Bankkonto übereinstimmt, oder erklären Sie die Abweichung.
Wenn auch Ihr Börsenkonto eine Prüfung verlangt, hilft der Ratgeber Börsenkonto gesperrt: welche Unterlagen. Geht es um Eigenkapital für eine Immobilie, lesen Sie Krypto als Eigenkapital für die Baufinanzierung.
Werkzeuge für den Nachweis
Mehrere Anbieter erstellen Herkunftsberichte. Blockpit bietet einen PDF-Bericht „Mittelherkunft“ an, der aus den Daten im Blockpit-Konto erzeugt wird [6]. CoinTracking bietet einen „Krypto-Herkunftsnachweis“ als PDF mit CSV-Begleitdatei an [7]. Prüfen Sie bei jedem Werkzeug, ob es die Wallets und Börsen abdeckt, die Sie genutzt haben.
So hilft Fundsheet
Fundsheet by Mintward erstellt aus öffentlichen Blockchain-Daten einen PDF-Kontoauszug im Stil eines Bankauszugs, mit jeder ein- und ausgehenden Transaktion, ihrem Wert zum Zeitpunkt in Euro und Summen pro Jahr. Ein eigener Abschnitt zeigt die erste Herkunftsstufe, zum Beispiel „erhalten von einer als Coinbase gekennzeichneten Adresse“. CSV-Exporte von Coinbase, Kraken, Binance oder Bitpanda können Sie ergänzen; die Datei wird im Browser verarbeitet und nicht hochgeladen. Jeder Bericht hat eine Berichts-ID, einen SHA-256-Hash und eine Prüfseite, auf der Ihre Bank kontrollieren kann, ob das PDF unverändert ist. Die Vorschau ist kostenlos, das vollständige PDF kostet 15 USDC: Fundsheet öffnen.
Hinweis
Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen Sie Ihre Bank, welche Unterlagen sie akzeptiert.
Quellen
- § 10 GwG – Allgemeine Sorgfaltspflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- § 15 GwG – Verstärkte Sorgfaltspflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG, Besonderer Teil Kreditinstitute (Stand Juni 2021), Ziffer 1, BaFin
- Presseinformation „Banken müssen künftig Herkunftsnachweis bei Bargeldtransaktionen verlangen“, 02.08.2021, Die Deutsche Kreditwirtschaft
- Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG (Stand Juli 2025), Ziffer 7.6, BaFin
- Krypto auscashen und Mittelherkunftsnachweis, Blockpit
- Krypto-Herkunftsnachweis, CoinTracking