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So weisen Sie nach, dass Ihnen eine Krypto-Wallet gehört

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Am direktesten belegen Sie die Kontrolle über eine Wallet mit einer signierten Nachricht: Sie signieren mit dem Schlüssel der Adresse einen kurzen Text, und jeder kann nachprüfen, dass die Signatur zu dieser Adresse gehört. Die Alternative ist eine Referenzüberweisung, oft Satoshi-Test genannt: ein vorher festgelegter kleiner Betrag von Ihrer Adresse an Ihren Anbieter. Ihre Seed-Phrase oder Ihren privaten Schlüssel geben Sie dafür nie heraus.

Wer den Nachweis verlangt

Krypto-Dienstleister in der EU. Die Geldtransferverordnung (EU) 2023/1113, oft Travel Rule genannt, gilt seit dem 30. Dezember 2024 [1]. Nach Art. 14 Abs. 5 muss der Anbieter des Auftraggebers bei einem Transfer an eine selbst gehostete Adresse, dessen Betrag 1.000 Euro übersteigt, geeignete Maßnahmen ergreifen, um festzustellen, ob die Adresse im Eigentum oder unter der Kontrolle des Auftraggebers steht [1]. Art. 16 Abs. 2 regelt dasselbe für den Anbieter des Begünstigten bei Transfers von einer selbst gehosteten Adresse [1].

Deutsche Umsetzung. § 15a GwG verpflichtet zu risikomindernden Maßnahmen bei Transfers mit selbst gehosteten Adressen, etwa zur Ermittlung von Herkunft und Ziel der Kryptowerte [2]. Die BaFin schreibt dazu, die Kontrolle könne beispielsweise über eine Referenzüberweisung oder die elektronische Signatur einer Nachricht nachgewiesen werden. Nicht zulässig sei dagegen die Vorlage eines Screenshots der Wallet [3].

Leitlinien der EBA. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde nennt in ihren Travel-Rule-Leitlinien mehrere Methoden, von denen Anbieter mindestens eine nutzen sollen, darunter das Senden eines vom Anbieter festgelegten Betrags und das digitale Signieren einer bestimmten Nachricht mit dem Schlüssel der Adresse [4]. Reicht eine Methode allein nicht aus, sollen Anbieter Methoden kombinieren [4]. Ist eine Adresse einmal geprüft, muss die Prüfung für spätere Transfers nicht unbedingt wiederholt werden [4].

Auch Banken fragen bei Krypto-Erlösen nach, wem die beteiligten Wallets gehören. Mehr dazu im Ratgeber Herkunftsnachweis für Krypto-Gewinne bei der Bank.

Methode 1: eine Nachricht signieren

Ethereum und andere EVM-Netzwerke. Textnachrichten werden hier über die Methode personal_sign nach dem Standard EIP-191 signiert [5]. Vor die Nachricht wird das Präfix „\x19Ethereum Signed Message:\n“ plus die Länge der Nachricht gesetzt. Das erste Byte 0x19 sorgt laut EIP-191 dafür, dass solche signierten Daten nie eine gültige Ethereum-Transaktion sein können [5]. Eine solche Signatur bewegt also keine Guthaben.

Bitcoin. Das klassische Verfahren zum Signieren von Nachrichten funktioniert nur für P2PKH-Adressen, die mit „1“ beginnen [6]. In Bitcoin Core erledigen das die Befehle signmessage und verifymessage [7]. Für SegWit- und Taproot-Adressen beschreibt BIP-322 ein allgemeines Signaturformat [6]. Prüfen Sie, ob Ihre Wallet BIP-322 unterstützt, bevor Sie eine Signatur zusagen.

Ein guter Nachrichtentext ist eindeutig und an den Anlass gebunden. Zum Beispiel: „Ich, Erika Mustermann, bestätige am 7. November 2026, dass ich die Adresse 0x… kontrolliere. Zweck: Herkunftsnachweis gegenüber der Musterbank.“

Name, Datum und Zweck verhindern, dass jemand die Signatur für einen anderen Anlass wiederverwendet.

Methode 2: Referenzüberweisung (Satoshi-Test)

Die EBA beschreibt die Methode so: Sie senden einen vom Anbieter festgelegten Betrag, möglichst die kleinste Einheit des Kryptowerts, von der selbst gehosteten Adresse an das Konto des Anbieters [4]. Die BaFin nennt das Referenzüberweisung [3].

Die Methode funktioniert mit jeder Wallet, die Transaktionen senden kann. Sie kostet aber eine Netzwerkgebühr, und der Betrag muss exakt stimmen. Senden Sie nur an die Adresse, die Ihnen Ihr Anbieter nach dem Login im eigenen Konto anzeigt.

Was als Nachweis nicht genügt

So prüfen Sie eine Signatur

Bei EVM-Adressen bietet Etherscan unter etherscan.io/verifiedSignatures die Funktion „Verify Signature“ an [8]. Sie geben Adresse, Nachricht und Signatur ein. Wählen Sie „Signature Verification only (not published)“, wenn die Signatur nicht öffentlich werden soll; die Option „Verify & publish“ macht sie über eine öffentliche URL abrufbar [8].

Bei Bitcoin-Legacy-Adressen prüfen Sie mit Bitcoin Core über den Befehl verifymessage, dem Sie Adresse, Signatur und Nachricht übergeben [7].

Achten Sie dabei auf zwei Dinge:

  1. Die URL. Tippen Sie die Adresse des Prüfwerkzeugs selbst ein, statt einem Link aus einer Nachricht zu folgen. Kraken gibt denselben Rat für das eigene Konto [9].
  2. Den exakten Text. Die Nachricht muss Zeichen für Zeichen mit der signierten übereinstimmen, auch Leerzeichen und Zeilenumbrüche.

Was Sie nie tun sollten

Checkliste

  1. Fragen Sie, welche Methode Ihre Bank oder Börse akzeptiert: Signatur, Referenzüberweisung oder beides.
  2. Listen Sie alle Adressen auf, deren Eigentum Sie belegen müssen.
  3. Schreiben Sie einen Nachrichtentext mit Name, Datum, Adresse und Zweck.
  4. Signieren Sie ihn mit jeder Adresse in Ihrer eigenen Wallet.
  5. Prüfen Sie jede Signatur selbst, bevor Sie sie weitergeben.
  6. Übergeben Sie Adresse, Nachrichtentext und Signatur zusammen, als Text und nicht nur als Bild.
  7. Bewahren Sie eine Kopie auf.

Wenn eine Börse Ihr Konto gesperrt hat, lesen Sie Börsenkonto gesperrt: welche Unterlagen. Für den Hauskauf siehe Krypto als Eigenkapital für die Baufinanzierung.

So hilft Fundsheet

Bei Fundsheet by Mintward belegen Sie die Kontrolle über eine EVM-Adresse, indem Sie in Ihrer Wallet eine Textnachricht signieren (personal_sign, EIP-191); das autorisiert keine Transaktion. Für Bitcoin können Sie eine signierte Nachricht einfügen. Der PDF-Auszug aus öffentlichen Blockchain-Daten trägt eine Berichts-ID und einen SHA-256-Hash; auf der Prüfseite kann Ihre Bank kontrollieren, ob das Dokument unverändert ist. Sie brauchen kein Konto, bezahlt wird onchain, und Berichte werden nach 7 Tagen gelöscht. Fundsheet öffnen.

Hinweis

Dieser Ratgeber ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Fragen Sie Ihre Bank, welche Unterlagen sie akzeptiert.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte, Art. 14, 16, 40, Amtsblatt der Europäischen Union, EUR-Lex
  2. § 15a GwG, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de
  3. Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG (Stand Juli 2025), Ziffer 7.6, BaFin
  4. Guidelines on information requirements in relation to transfers of funds and certain crypto-assets transfers under Regulation (EU) 2023/1113 (EBA/GL/2024/11), Rn. 81–86, Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
  5. ERC-191: Signed Data Standard, Ethereum Improvement Proposals
  6. BIP-322: Generic Signed Message Format, Bitcoin Improvement Proposals
  7. signmessage (RPC-Referenz), Bitcoin Developer Documentation
  8. Verified Signatures, Etherscan
  9. Responding to a request for additional information, Kraken Support
  10. ERC-2612: Permit Extension for EIP-20 Signed Approvals, Ethereum Improvement Proposals

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